So werden Sie bei uns Mitglied:
Heute
Antrag stellen
Für die Aufnahme als Mitglied oder Förderer benötigen wir einige Angaben von Ihnen.
wenige Tage
Antragsprüfung
Ihr Mitgliedsantrag wird von der Bundesgeschäftsstelle der AfD überprüft und an die für die Aufnahme zuständige Untergliederung weitergeleitet.
ca. 2 Wochen
Aufnahmegespräch
Der regionale Vorstand lädt Sie zu einem Aufnahmegespräch ein. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis (oder Reisepass und eine gültige Meldebestätigung) mit, damit Ihre Angaben auf dem Mitgliedsantrag geprüft werden können. Beim Aufnahmegespräch werden Sie den geprüften Aufnahmeantrag unterschreiben.
ca. 4 Wochen
Aufnahmebeschluss
Nach dem Aufnahmegespräch wird der zuständige Vorstand über Ihren Mitgliedsantrag einen Beschluss fassen. Dieser Beschluss wird Ihnen mitgeteilt. Danach läuft die vierwöchige Aufnahmefrist zur Prüfung durch den Landes- und Bundesvorstand.
ca. 8 Wochen
Parteieintritt
Nach Ablauf der Aufnahmefrist erhalten Sie die Aufnahmebestätigung und Ihren Mitgliedsausweis und der vereinbarte Mitgliedsbeitrag wird abgebucht.
Ihr Antrag:
ANTRAG ALS PDF
Gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft unseres Landes und werden Sie Mitglied in der jüngsten in allen Parlamenten vertretenen Partei Deutschlands.
Fragen zum Aufnahmeprozess können Sie gern per E-Mail an ja@afd.de richten.
Als Richtwert für Ihren Mitgliedsbeitrag wird 1% des Nettoeinkommens empfohlen. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt jährlich 120 Euro.
Bitte beachten Sie den nebenstehenden Hinweis zur Unvereinbarkeit.
Fragen zum Aufnahmeprozess können Sie gern per E-Mail an ja@afd.de richten.
Als Richtwert für Ihren Mitgliedsbeitrag wird 1% des Nettoeinkommens empfohlen. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt jährlich 120 Euro.
Bitte beachten Sie den nebenstehenden Hinweis zur Unvereinbarkeit.
FÖRDERER WERDEN
Als Förderer der Alternative für Deutschland bleiben Sie parteilos, verpflichten sich aber, mindestens den halben Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
Im Gegenzug erhalten Sie dieselben Informationen wie die Parteimitglieder und können als Gäste mit Rederecht (aber ohne Stimm- und Antragsrecht) zu Parteitagen zugelassen werden.
UNVEREINBARKEIT
Um die Aufnahme in die AfD beantragen zu können, dürfen Sie keiner konkurrierenden Partei, keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie zur Prüfung der Unvereinbarkeitsliste verpflichtet. Sollte diese Organisation dort aufgeführt sein, ist dies gleichzeitig mit dem Mitgliedsantrag schriftlich anzuzeigen.
Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie zur Prüfung der Unvereinbarkeitsliste verpflichtet. Sollte diese Organisation dort aufgeführt sein, ist dies gleichzeitig mit dem Mitgliedsantrag schriftlich anzuzeigen.