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"Die AfD ist die erfolgreichste Parteineugründung der Nachkriegsgeschichte. In nur wenigen Jahren haben wir es in alle Landesparlamente geschafft, und haben uns nun im Deutschen Bundestag als feste Größe etabliert. Doch es gibt noch viel zu tun, und dafür brauchen wir Sie!"
Seit der AfD ist Politik nicht mehr nur das, was die etablierten Parteien sagen, sondern auch Ausdruck mündiger, kritischer Bürger, die ihr Land lieben und selbstbestimmt in Frieden und Freiheit in einem Europa der Vaterländer leben wollen. Als basisdemokratische Partei sind alle Mitglieder eingeladen, Lösungsansätze für die Probleme unseres Landes zu entwickeln und einzubringen.
Wir alle kennen es: die fehlgeleitete Politik in Deutschland kann einen zur Verzweiflung bringen. Doch auch wenn die Lage manchmal hoffnungslos erscheinen mag, das ist sie keinesfalls! Immer wieder sehen wir: kämpfen lohnt sich! Unser Bürgerprotest vor Ort ist genauso wichtig wie unsere parlamentarische Arbeit wenn es darum geht, die schlimmsten politischen Exzesse zu verhindern, wie zuletzt die allgemeine Corona-Impflicht. Alleine können wir wenig bewegen, aber im Team sind wir stark!
Wir leben in historischen Zeiten. Die Weichen für die Zukunft Deutschlands werden jetzt und in den nächsten Jahren gestellt. Wir wissen nicht wie es ausgeht, aber fest steht jetzt schon: es wird spannend! Ob als einfaches Mitglied auf Veranstaltungen oder als politisch aktives Mitglied in den Gremien: Seien Sie bei dem historischen Kampf um die Zukunft Deutschlands hautnah dabei!
Nach dem Aufnahmegespräch wird der zuständige Vorstand über Ihren Mitgliedsantrag einen Beschluss fassen. Dieser Beschluss wird Ihnen mitgeteilt. Danach läuft die vierwöchige Aufnahmefrist zur Prüfung durch den Landes- und Bundesvorstand.
Wie läuft der Aufnahmeprozess ab?
Ihr Mitgliedsantrag wird von der Bundesgeschäftsstelle der AfD an die für die Aufnahme zuständige Untergliederung weitergeleitet. Der regionale Vorstand wird sie zu einem Aufnahmegespräch einladen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis (oder Reisepass und eine gültige Meldebestätigung) mit, damit Ihre Angaben auf dem Mitgliedsantrag geprüft werden können. Beim Aufnahmegespräch bestätigen Sie Ihren Willen, Mitglied zu werden, mit Ihrer Unterschrift.
Nach dem Aufnahmegespräch wird der zuständige Vorstand über Ihren Mitgliedsantrag einen Beschluss fassen. Dieser Beschluss wird Ihnen mitgeteilt. Anschließend können die übergeordneten Parteigliederungen binnen eines Monats der Aufnahme widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist erhalten Sie eine Annahmeerklärung sowie Ihren Mitgliedsausweis und der vereinbarte Mitgliedsbeitrag wird in Rechnung gestellt.
Was sind meine Rechte und Pflichten als Mitglied?
Was kostet die Mitgliedschaft?
Als Richtwert für Ihren Mitgliedsbeitrag wird 1% des Nettoeinkommens empfohlen. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt jährlich 120 Euro. Für Mitglieder mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf reduzierten Beitrag zu stellen. Erbrachte Nachweise (z. B. Studentenausweis, Rentenbescheid) werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Bitte besprechen Sie das bei Bedarf im Aufnahmegespräch.
Welche Steuervorteile gibt es für Mitglieder?
Welche Vormitgliedschaften sind mit einer Mitgliedschaft in der AfD unvereinbar?
Muss ich als AfD-Mitglied mit rechtlichen Nachteilen rechnen?
Ganz klare Antwort ist: NEIN! Wir haben für unsere Mitglieder, die Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind, vor Kurzem eine ausführliche Handreichung erstellt. Diese ist für jedes Mitglied relevant.
Wer hat Zugriff auf meine persönlichen Daten?
Wie kann ich mein Fachwissen in das Programm der AfD einfließen lassen?
Ist es öffentlich nachvollziehbar, dass ich Mitglied/Förderer der AfD bin?
Wie werde ich über aktuelle Veranstaltungen und wichtige Termine, wie Parteitage, informiert?
Der jeweilige Gebietsverband (Bundes-, Landes-, Kreisverband) schickt Ihnen regelmäßig Nachrichten an Ihre E-Mail-Adresse, um Sie auf Veranstaltungen und Termine aufmerksam zu machen.
Bestehen Fristen für eine Einladung, wie etwa für Parteitage, sind diese in den Satzungen der Partei geregelt.
Was muss ich bei einem Wohnortwechsel beachten?